Dritte Phase/ Künstlerische Forschung
Die Handhabung der mit künstlerischer Forschung eng verbundenen dritten Phase als postgraduale Qualifikationsphase ist an deutschen Kunsthochschulen äußerst heterogen und wurde 2021 durch den Wissenschaftsrat programmatisch eruiert. Die KHK setzt sich dafür ein, dass in den Kunsthochschulen zukünftig länderübergreifend mit den Landeshochschulgesetzen ein auf sie zugeschnittenes Programm etabliert wird, das eine strukturierte, staatlich anerkannte und geförderte dritte Qualifikationsphase nach dem zweiten Studienabschluss oder nach dem Diplom ermöglicht.
Dies würde bedeuten, dass zu den bisherigen postgradualen Angeboten optional die Möglichkeit einer künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion und/oder ein künstlerischer Meisterschüler:innenstudiengang und/oder eine Förderung für ein künstlerisch/gestalterisches Forschungsvorhaben hinzukämen. Ziel der KHK ist es, dass für eine staatlich anerkannte dritte Phase analog zu den bestehenden Programmen in der Wissenschaft Förderprogramme aufgesetzt werden, mit deren Hilfe die Entwicklung hervorragender künstlerischer Vorhaben und deren Implementierung in die Gesellschaft realisiert werden können.