Förderlandschaft Kunst
Im Gegensatz zu den meisten anderen Hochschultypen bzw. universitären Fächern existieren für Kunsthochschulen/ Kunstakademien kaum eigens auf ihre künstlerischen Belange zugeschnittene Förderprogramme. Dazu beizutragen, dass diese institutionellen Benachteiligungen aufgehoben werden, ist ein dringendes Anliegen der KHK an die HRK. Notwendig hierfür ist zum einen ein institutionell verankerter gesonderter Förderrahmen, in dem freie künstlerische Arbeit bzw. die Entwicklung von künstlerischen Projekten an Kunsthochschulen oder Kunstakademien gefördert wird, mit den ihnen immanenten künstlerischen Kriterien. Zum anderen bedarf es einer Förderung der künstlerischen Forschung im Rahmen dedizierter Programme, wie es z. B. bei dem PEEK Programm in Österreich der Fall ist, oder als gesonderte Förderlinie im Rahmen der deutschen Forschungsförderung (z. B. DFG, BMBF und andere).
Dringend zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Kunsthochschulen aufgrund ihrer geringen Größe über eine deutlich schlechter ausgestattete Verwaltungsstruktur verfügen und Antragsverfahren so gestaltet sein müssen, dass sie mit geringem bürokratischem Aufwand zu bewältigen sind. Auch ist auf Grund der zumeist weitaus geringeren Haushaltsvolumen der Kunsthochschulen jede Form der Eigenbeteiligung oder Anteilsfinanzierung mit großen Anstrengungen verbunden, die oft eine Antragstellung unmöglich werden lassen.